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Minibagger auf dem Anhänger des Drytherm-Fahrzeugs vor dem Einsatz
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03

Leistung 03

Abbruch­arbeiten

Vollständiger oder selektiver Rückbau — sauber, termingerecht und ohne Folgekosten.

Wir kümmern uns um den vollständigen oder teilweisen Abriss von Ein- oder Mehrfamilienhäusern, Anbauten sowie Geschäfts- und Industriegebäuden. Dazu führen wir Fundamentabrisse aus Mauerwerk, Beton oder Stahlbeton durch und übernehmen die Entkernung ganzer Gebäude oder einzelner Räume.

Unsere Leistungen

  • Vollständiger und teilweiser Gebäudeabriss
  • Abriss von Anbauten und Nebengebäuden
  • Fundamentabriss aus Mauerwerk, Beton und Stahlbeton
  • Abriss von Asphalt-, Beton- und Stahlbetonflächen
  • Entkernung von Gebäuden oder einzelnen Räumen
  • Entrümpelung und fachgerechte Entsorgung

Wann lohnt sich ein Abriss?

Drei Gründe sprechen für den Abriss: Die Statik trägt nicht mehr, Sie wollen das Grundstück anders nutzen, oder ein Neubau kommt Sie günstiger als die Sanierung.

Sanierung oder Abriss?

Wer saniert, unterschätzt die Kosten oft — was als Renovierung beginnt, sprengt schnell das Budget. Rechnen Sie deshalb beides durch, bevor Sie sich festlegen. Häufig fahren Sie mit Abriss und Neubau auf lange Sicht günstiger.

Wir schauen uns Ihr Objekt an und sagen Ihnen ehrlich, welcher Weg sich rechnet. Kostenlos und unverbindlich.

Qualifikation und Sicherheit

Abbruch gehört in die Hände ausgebildeter Fachkräfte, mit passenden Maschinen und einer Gefahrenbewertung der Baustelle. Wir erfüllen die gesetzlichen Anforderungen und schicken nur zertifiziertes Personal auf Ihre Baustelle.

Kosten und Planung

Der Abriss eines typischen Einfamilienhauses kostet schnell mehrere tausend Euro. Die genaue Kostenkalkulation hängt ab von:

  • Größe und Bauart des Gebäudes
  • Verwendetem Baumaterial
  • Abrissbedingungen vor Ort
  • Anfallender Sondermüll (z. B. Asbest, kontaminierter Boden)

Genehmigungspflicht

Für die meisten Abbrucharbeiten brauchen Sie eine Genehmigung. Ausgenommen bleiben kleinere Maßnahmen: Stellplätze, Mauern und Gebäude bis 300 m³ umbauten Raum. Steht Ihr Gebäude unter Erhaltungssatzung, prüft die Behörde jeden Fall einzeln. Bei Gewerbeimmobilien kommt der Nachweis dazu, dass der Boden nicht kontaminiert ist.

Wir klären diese Fragen mit den Behörden und begleiten Sie von der Planung bis zur Entsorgung des letzten Bauschutts.