Normalerweise sind Abbrucharbeiten erforderlich, um eine Genehmigung zu erhalten und eine Antragstellung bei der Gemeinde zu stellen. Es ist erlaubt, lediglich kleinere Abbrucharbeiten durchzuführen, wie zum Beispiel das Entfernen von Stellplätzen, Mauern und Einfriedungen sowie Gebäuden mit einem Umfang von bis zu 300 m3 umbauten Raum.
Die Entfernung von Gebäuden ist grundsätzlich nur gestattet, wenn sie nicht in der Nähe einer Erhaltungssatzung liegen. Es ist notwendig, eine Statik für den Rückbau von größeren Bauwerken zu erstellen.
Falls gewerblich genutzte Gebäude abgerissen werden sollen, müssen sie zuerst beweisen, dass das Boden nicht kontaminiert ist. Falls es Verunreinigungen gibt, muss ein Konzept zur Entsorgung in Zusammenarbeit mit dem Umweltamt erstellt werden.